Heiraten im Hochzeitsparadies Hong Kong

 

Legal – völlig unbürokratisch - Weltweit anerkannt

Heiratsagentur KARINA® - der kompetente Berater für Ihre Trauung in Hong Kong, Dänemark, Gibraltar und Zypern

Die Lösung nicht nur für binationale Paare, deren Dokumente den dänischen Ansprüchen nicht mehr genügen.

Geburtsurkunden und Ledigkeitsbescheinigungen müssen nicht vorgelegt werden! Scheidungsurteile / Sterbeurkunden müssen nicht legalisiert sein!

Wer kann in Hong Kong heiraten?

Das kann jeder, der legal nach Hong Kong reisen darf und die benötigten Dokumente vorlegen kann.

Wichtig!!!

Staatsbürger aus ca. 170 Ländern reisen visafrei (!!!) nach Hong Kong.

Unter anderem: Albanien, Algerien, Armenien, Dominikanische Republik, Indien, Indonesien, Kasachstan, Madagascar, Marokko, Philippinen, Süd Afrika, Russland, Thailand, Tunesien, Türkei, Ukraine, Weißrussland sowie viele weitere Staaten in Afrika, Asien, Europa und Lateinamerika,

Hier erfahren Sie, ob Sie ein Visum für Hong Kong benötigen:

 

https://www.immd.gov.hk/eng/services/visas/visit-transit/visit-visa-entry-permit.html

 

(bitte den Menüpunkt „Part II“ anklicken und zur Länderliste herunterscrollen)

 

Je nach Wunsch der Kunden bieten wir Hochzeiten in Hong Kong auch mit persönlicher Betreuung durch deutsch- und englischsprachige örtliche Touristenführer an, die Sie während Ihres Hong-Kong-Aufenthalts zu allen wichtigen Zielen begleiten.


Bitte beachten Sie: Auch bei einer Hochzeit in Hong Kong können keine Namen geändert werden. Sie können eine Namensänderung nach der Heirat in Ihrem Heimatland bzw. bei einem für Sie zuständigen Konsulat Ihres Heimatlandes beantragen.

 

In Hong Kong können Sie bereits ca. 32 Tage nach Einreichen Ihrer Unterlagen per Post getraut werden. Sie sollten ca. 1 bis 2 Tage vor Ihrem Hochzeitsdatum anreisen. In unserem Informationspaket erhalten Sie Empfehlungen bezüglich der Buchung von in der Nähe Ihres Trauungsortes gelegenen Unterkünften sowie viele weitere, für die Planung Ihrer Reise wichtige Informationen.

 

Die Trauung

Sie werden von einem staatlich lizenzierten privaten Standesbeamten getraut.
Die Sprache der Zeremonie ist Englisch. Wenn Sie kein Englisch verstehen, benötigen Sie einen Dolmetscher , dessen Service ebenfalls über unsere Agentur bestellt werden kann. De Kosten für die Trauzeugen sind in unseren Preisen bereits enthalten.


Legalisation / Apostille:
Um die Hochzeit in den meisten Ländern zu registrieren, benötigen Sie eine legalisierte Heiratsurkunde mit einer Apostille. In Hong Kong erhalten Sie direkt nach der Trauung eine nicht beglaubigte Urkunde. Die mit einer Apostille beglaubigte Urkunde erhalten Sie per Einschreibebrief ca. 3 Wochen nach der Hochzeit .

Unsere Partner vor Ort senden die Urkunde auch gern per DHL Express oder FEDEX.

Sollten andere Legalisationen z.B. durch Konsulate erforderlich sein, bieten unsere Partner vor Ort diesen Service ebenfalls an.

Unterlagen:
Bitte senden Sie in FARBE eingescannte Kopien dieser Dokumente per E-Mail:

1. Reisepass für Bürger visafreier Länder

oder

Reisepass und ein gültiges Visum, wenn Sie aus einem visapflichtigen Land kommen (das Visum kann nachgereicht werden)

 

2. falls geschieden oder verwitwet: endgültiger Scheidungsbeschluss bzw. endgültiges Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk) oder Sterbeurkunde; wenn nicht in englischer Sprache, mit beglaubigter/beeidigter Übersetzung

 

3. Eheerklärung (in englischer Sprache), die von beiden Heiratswilligen ausgefüllt werden muss. Die Unterschrift von einem der Partner muss von einem Notar in dem Land beglaubigt werden, in welchem der feste Wohnsitz des jeweiligen Partners besteht. Die Eheerklärung erhalten Sie per E-Mail nach Zusendung Ihrer Unterlagen.

 

Kontakt:

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - LINK

 

Festnetz +49 30 756 501 85

 

Mobil/WhatsApp +49 163 439 19 83

 

Englisch, Portugiesich, Russisch auch WhatsApp: +49 (0)1573 346 77 84