Blitzhochzeit - Hochzeitsparadies Seychellen

Legal – Visafrei für alle - Weltweit anerkannt

 

Heiratsagentur KARINA® - der kompetente Berater auch für Ihre Trauung auf den Seychellen

Die Lösung für binationale Paare, die kein Schengen Visa erhalten können, denn auf die Seychellen dürfen Staatsbürger aller Nationen visafrei reisen.

Wer kann auf den Seychellen heiraten?

Das kann jeder, der legal reisen darf und die benötigten Dokumente vorlegen kann.

Betreuung:

Auf den Seychellen bieten wir Hochzeiten nur mit der persönlichen Unterstützung eines englischsprachigen Hochzeitskoordinators an, der den Trauungstermin beim Standesamt fest bucht und Ihre Trauung organisiert.

Namensänderung:
Auch bei einer Hochzeit
auf den Seychellen können keine Namen geändert werden. Sie können eine Namensänderung nach der Heirat in Ihrem Heimatland bzw. bei einem für Sie zuständigen Konsulat Ihres Heimatlandes in Europa beantragen.

Die Trauung:
Ihre Trauung wird direkt in Ihrem Hotel oder am Strand auf der Hauptinsel Mahé stattfinden.

Hochzeiten finden von Dienstag bis Sonntag in englischer Sprache statt und die Kosten für die Trauzeugen sind bereits im Preis enthalten. Wenn Sie kein Englisch verstehen, benötigen Sie einen Dolmetscher (Preis: ca. 100,- €).


Legalisation / Apostille:
Um die Hochzeit in den meisten Ländern zu registrieren, benötigen Sie eine legalisierte Heiratsurkunde(n) mit einer Apostille. Nach der Trauung wird Ihr Hochzeitskoordinator die Heiratsurkunde(n) mit Apostillen beglaubigen lassen. Entweder erhalten Sie die legalisierte(n) Heiratsurkunde(n) ca. ein bis zwei Werktage nach der Trauung oder per Einschreiben oder, gegen Aufpreis, per DHL Express zugesandt.

Unterlagen:
Bitte senden Sie in
FARBE eingescannte Kopien dieser Dokumente per E-Mail:

1. Reisepass

2. (Internationale) Geburtsurkunde – wenn nicht in Englisch, mit beeidigter Übersetzung in die englische Sprache, beglaubigt mit Apostille bzw. vom Außenministerium des ausstellenden Landes

3. falls geschieden: endgültiger Scheidungsbeschluss, Scheidungsurkunde oder endgültiges Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk), beglaubigt mit einer Apostille oder vom Außenministerium; wenn nicht in englischer Sprache, mit beglaubigter Übersetzung

Übersetzer - weltweit - Link

Kontakt:

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - LINK

Festnetz +49 30 756 501 85

 

Mobil/WhatsApp +49 163 439 19 83

 

Englisch, Portugiesisch, Russisch via WhatsApp: +49 163 439 19 83